Urteil: Sonderkündigungsschutz und nachträgliche Klagezulassung für Schwangere
Urteil. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Klage einer Schwangeren trotz abgelaufener Frist dennoch zulässig sein kann. Erlangt diese nämlich erst nach Ablauf der Klagefrist Kenntnis von einer beim