Tarifforderung Einzelhandel Rheinland-Pfalz gestellt

Veröffentlicht am: 28. März 2023|Kategorien: HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Top News|

Kündigung der Tarife und Stellung der Forderungen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat mit Schreiben vom 20. März 2023 den Lohn- und Gehaltstarifvertrag sowie den Tarifvertrag Warenverräumung für den Einzel- und Versandhandel für das Land Rheinland-Pfalz – gültig ab 1. Mai 2021 – gekündigt.

Die Forderung für die Tarifrunde lautet:

  • Erhöhung der Löhne, Gehälter um je 2,50 € je Arbeitsstunde
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um jeweils 250 € je Ausbildungsjahr
  • Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen
  • Die Tarifverträge des rheinland-pfälzischen Einzelhandels sollen wieder allgemeinverbindlich werden.

 

Arbeitgeber appellieren an ver.di die Unternehmen nicht zu überlasten

Der Handelsverband Rheinland-Pfalz sieht, aus Arbeitgebersicht, die erhobene Forderung der Gewerkschaft als überzogen und unrealistisch an.

Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz, erklärte, dass man zwar nachvollziehen könne, dass ver.di gerne hohe Forderungen stelle, aber man in der jetzigen Zeit, wo die Belastung alle treffen, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, mit Forderungen nicht den Boden der Realität verlassen solle.

Die geforderte Erhöhung um 2,50 € je Arbeitsstunde, würde bei einer Vollzeitbeschäftigung im Handel in Rheinland-Pfalz mit 162 Stunden/Monat eine Erhöhung um € 405,00/monatlich bedeuten.

Im Hinblick auf das tarifliche Verkäufereckgehalt in Rheinland-Pfalz wäre dies ein Plus von rund 14 %. In den unteren tariflichen Entgeltgruppen läge die prozentuale Erhöhung in der Spitze sogar bei ca. 22 %. Die Forderung die Ausbildungsvergütung um 250 €/Monat zu erhöhen, würde sogar zu Einkommenssteigerungen von bis zu ca. 26 % führen.

Überzogene Forderungen würden niemandem nutzen, so Scherer. Es würden falsche Hoffnungen und Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden könnten. Dies werde lediglich dazu führen, dass es noch schwieriger als jemals zuvor werde, einen gemeinsamen Nenner zu finden.

Die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel sind, nach den Einschränkungen während Corona, weiterhin ungünstig. Es besteht Konsumzurückhaltung, die deutlich in den Unternehmen spürbar ist.

Zudem sind auch die Unternehmen von gestiegenen Energie-, Transport- und Beschaffungskosten betroffen. Gerade vor diesem Hintergrund ist ein Tarifabschluss mit Augenmaß erforderlich. Bei einem sehr hohen Lohnabschluss wird zudem das Risiko einer Lohn-Preis-Spirale weiter angeheizt, und damit der Inflation Vorschub geleistet. Dies würde dazu führen, dass potenzielle Einkommenszuwächse sofort wieder vernichtet werden. Vor diesem Hintergrund appellierte Scherer an ver.di, tarifpolitisch vernünftig zu handeln. Es müsse eine Lösung gefunden werden, die sowohl für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber tragbar sei.

Scherer gab zu bedenken, dass die von der Politik entwickelte Möglichkeit der Inflationsausgleichsprämienzahlungen auch in der Tarifpolitik als Instrument der Abfederung von Belastungsspitzen für die Mitarbeiter genutzt werden sollte.

 

Quelle:

Handelsverband Südwest
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz

 

28.03.2023

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