Kündigung per Post: Wann der Zugang rechtssicher bewiesen ist
In der Praxis herrscht oft der Irrglaube, eine Kündigung sei bereits mit dem Versand – am besten per Einschreiben – wirksam. Tatsächlich kommt es jedoch auf den nachweisbaren Zugang beim
In der Praxis herrscht oft der Irrglaube, eine Kündigung sei bereits mit dem Versand – am besten per Einschreiben – wirksam. Tatsächlich kommt es jedoch auf den nachweisbaren Zugang beim
Urteil. Mit Urteil vom 30. Januar 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Zugang einer Kündigung nicht alleine durch den Einlieferungsbeleg mit Sendestatus bewiesen werden kann. Die Klägerin war