Plattform-Steuertransparenzgesetz: Grenze zwischen privatem und gewerblichem Verkauf

Veröffentlicht am: 12. Januar 2023|Kategorien: Recht, Überregional|

Das Plattform-Steuertransparenzgesetz sieht vor, dass Plattformen wie eBay oder Vinted bestimmte Konten beim Finanzamt melden müssen.

Konkret handelt es sich dabei um solche, die mehr als 2.000 Euro Umsatz im Jahr machen oder mehr als 30 Verkaufsaktivitäten vorweisen. Der Grund dahinter ist die Bekämpfung von Scheinprivaten, jedoch verschwimmen die Grenzen. Wer ist in Zukunft also steuerpflichtig und wer nicht?

Laut einem Urteil des EuGH im Oktober 2018 kommt es nicht allein auf die Anzahl der Verkäufe an und es entscheidet sich im Einzelfall an verschiedenen Faktoren. Einer davon ist, ob ein sogenanntes planmäßiges Anbieten von Produkten vorliegt. Per Definition ist das dann der Fall, wenn ein selbstständiges und planmäßiges, auf Dauer angelegtes Anbieten von entgeltlichen Leistungen am Markt. Wenn eine Person Waren an- und weiterverkauft oder neuwertige sowie zahlreiche gleichartige Ware anbietet, kann dies für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen. Auch die Art des Auftretens ist von Bedeutung, beispielsweise mit einer professionellen Homepage oder der Einbettung von AGB.

Die Höhe der Einnahmen stellt dabei allerdings kaum einen erheblichen Faktor dar. Vielmehr geht es um die Transaktionen, statt den Umsatz. Entrümpelungs-Aktionen, die einen kurzen Ausschlag haben sind weniger von Bedeutung.

Als Fazit lässt sich also feststellen: Privatverbraucher müssen sich auch bei größeren einmaligen Verkäufen keine Sorgen machen, sofern dies nicht über einen längeren Zeitraum geschieht. Aufgrund des neuen Gesetzes sollte man jedoch nicht verwundert sein, wenn das Finanzamt nachfragt.

 

Quelle:
ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Mauerstraße 86-88
10117 Berlin

 

12.01.2023

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