EU-Einigung auf Digital-Gesetz: Was offline illegal ist, soll auch online illegal sein

Veröffentlicht am: 28. April 2022|Kategorien: Politik, Überregional|

„Ich begrüße, dass am Wochenende mit einer Einigung im Trilogverfahren ein Fortschritt beim Gesetzgebungsprozess zum Digital Services Act erzielt worden ist. Der europäische Ansatz, wonach das was offline illegal ist, auch online illegal sein muss und eine stärkere Verantwortung für Online-Plattformen gelten soll, ist für eine effektive Bekämpfung von Hate Speech im Netz ein großer Fortschritt. Sosehr ich die Regulierung des digitalen Binnenmarktes in vielen Teilen begrüße, möchte ich jedoch gleichzeitig betonen, dass wir privaten oder staatlichen Akteuren damit nicht gleichzeitig die Macht über unsere europäischen Medieninhalte geben dürfen.“ erläutert Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission Malu Dreyer.

Der Digital Services Act soll europaweit einheitliche Standards für den Umgang mit illegalen Inhalten im Netz schaffen und hat in diesem Zusammenhang den Anspruch, mit einem umfassenden Regelwerk sowohl Handelsplätze als auch Kommunikationsplattformen im Netz zu regulieren.

Aufgrund der Auswirkungen solcher neuen Regeln auf Fragen der Inhalteregulierung im Netz haben sich die Länder sowohl im Bundesrat, in Gesprächen mit Vertretern und Vertreterinnen der Europäischen Kommission und durch eigene Regulierungsvorschläge intensiv eingebracht.

Schon vor Veröffentlichung des Gesetzentwurfes durch die Europäische Kommission haben die Länder einen Entschließungsantrag im Bundesrat mit den wichtigsten Anliegen aus medienrechtlicher Perspektive formuliert (BR-Drs. 642/20). Nach der Veröffentlichung des Entwurfs folgte eine weitere Bundesratsstellungnahme mit konkreten Vorschlägen, medienrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, sodass insbesondere die Medienvielfalt und staatsferne Aufsichtsstrukturen gewährleistet werden (BR-Drs. 96/21). Diese Aspekte wurden unter anderem in einem Gespräch zwischen Medienstaatssekretärin Heike Raab als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder und der Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, im Oktober vergangenen Jahres erläutert und konnten so in das EU-Verfahren Eingang finden.

In diesem Zusammenhang hat sich die Rundfunkkommission mit diesen und darüber hinausgehenden Fragen und europarechtlichen Rahmenbedingungen befasst und beim Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR) die Studie „Zur Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Mediensektor“ in Auftrag gegeben. Die Studie selbst sowie dazugehörige Begleitmaterialien finden Sie unter www.rundfunkkommission.rlp.de.

 

Quelle:

STAATSKANZLEI Rheinland-Pfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
PeterAltmeierAllee 1
55116 Mainz

Mainz, 26.04.2022

Nach oben