Verbraucherschutzstaatssekretär David Profit fordert nachhaltige, soziale und faire Verbraucherschutzstandards im Online-Handel

Veröffentlicht am: 6. Dezember 2022|Kategorien: Rheinland-Pfalz|

„Online-Handel – Ist Kunde/Kundin tatsächlich König/Königin?“ – darum ging es in Mainz bei der digitalen Veranstaltungsreihe „Verbraucherschutz am Mittag“ des rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzministeriums.

Ein hochrangig besetztes Podium mit Expertinnen und Experten aus der Wirtschaft, der Wissenschaft, dem Verbraucherschutz und der Politik diskutierte über den Online-Handel, dessen Regelungsrahmen und notwendige Änderungen.

Deutlich Position bezog Verbraucherschutzstaatssekretär Profit in Bezug auf die Einführung eines europäischen Widerrufsbuttons: „Zum Schutz der Kundinnen und Kunden im Online-Handel machen wir uns für den europäischen Widerrufsbutton stark. Es ist nur fair, wenn der Widerruf eines Kaufs so einfach wie der ‚Klick‘ auf den Bestellbutton ist.“

Kundinnen und Kunden, die online möglichst ressourcenschonend und nachhaltig einkaufen möchten, finden nur selten die dazu notwendigen Informationen zur Produktion, dem Transport oder der Verpackung. Eine gute Beratung vor dem Kauf, beispielsweise zur Passform eines Kleidungsstücks, kann unnötige Retouren verhindern. Gute Informationen können damit ebenso zur Nachhaltigkeit beitragen wie mehr Transparenz bezüglich der ökologischen Folgen einer besonders schnellen Lieferung.

Verbraucherschutzstaatssekretär Profit stellte nach der Diskussion fest: „Wir sind auf dem richtigen Weg, aber es gibt noch einiges zu tun. Zwar setzen die europäischen Rechtssetzungsakte wie der Digital Service Act, der Digital Markets Act oder die Modernisierungsrichtlinie verbraucherpolitische Maßstäbe für ein hohes Verbraucherschutzniveau innerhalb des Marktplatze EU. Dennoch besteht Diskussionsbedarf beispielsweise dazu, warum immer ein bestimmtes Produkt als Erstes genannt wird (ranking) oder auch bei den vorvertraglichen Informationspflichten.“ Gleiche Standards bei den Informationspflichten könnten regeln, wo und wann welche Informationen platziert werden müssen. Das würde für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Transparenz schaffen und dem Handel im Sinne der Wettbewerbsgleichheit dabei helfen, einheitlich vorzugehen.

An der Diskussion nahmen Dr. Felix Buchmann, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Pforzheim und Rechtsanwalt, Alexandra Geese, Mitglied des EU-Parlaments für die Fraktion DIE GRÜNEN/EFA, Dr. Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht und Datenschutz in der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) teil.

Weitere Informationen gibt es hier.

 

Quelle:
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz

02.12.2022

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