Erfurter Erklärung
Inklusiver Arbeitsmarkt ist gemeinsamer Auftrag
„Menschen mit Behinderungen sind häufiger arbeitslos, verbleiben länger in der Arbeitslosigkeit und haben nur geringe Chancen auf einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“, erklärte der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Matthias Rösch, anlässlich der Erfurter Erklärung der Beauftragten von Bund und Ländern. Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern darin die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes bis 2030.
Für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und einen inklusiven Arbeitsmarkt brauche es weitere Schritte, betonte Rösch. „Die in der Erfurter Erklärung enthaltenen Maßnahmen setzen hier an den richtigen Stellen an.“ Dazu gehöre die Stärkung von Inklusionsbetrieben, die Entwicklung eines Konzepts zur Überführung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und Verbesserungen bei der Unterstützung für Betriebe und Menschen mit Behinderungen.
„Inklusion ist eine Aufgabe für alle Akteure des Arbeitsmarkts. Das ist unser gemeinsamer Auftrag aus Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind daher aufgefordert, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und mindestens die Beschäftigungsquote zu erfüllen“, erklärte Rösch.
Die Erfurter Erklärung wurde beim Treffen der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern verabschiedet. Der Text der Erfurter Erklärung steht hier zum Download bereit.
Quelle:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
14.11.2022