Ministerpräsident Tobias Hans bringt Initiative gegen hohe Energiepreise in Bundesrat ein

Veröffentlicht am: 11. März 2022|Kategorien: Lokales, Politik, Saarland, Überregional|

„Energiepreise stabilisieren und Kompensationen für private Haushalte und Wirtschaft auf den Weg bringen“: Angesichts der immer weiter steigenden Energiepreise hat Ministerpräsident Tobias Hans im Namen der saarländischen Landesregierung eine Initiative für die nächste Bundesratssitzung am 11. März eingebracht.

In dem Antrag spricht sich das Saarland für eine wirkungsvolle Begrenzung des Anstiegs der Energiekosten und parallele Kompensationsmaßnahmen für die privaten Haushalte und die Wirtschaft aus, indem die Steuern auf Energieerzeugnisse befristet für einen bestimmten Zeitraum abgesenkt werden. Darüber hinaus sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch durch eine Verstetigung der während der Corona-Pandemie erprobten Homeoffice-Regelungen entlastet werden, wenn die Arbeit auch von zu Hause aus möglich ist. Falls die Kraftstoffpreise weiter steigen, sollten auch System, Tarif und Höhe der Entfernungspauschale erneut einer Überprüfung unterzogen werden. Ministerpräsident Tobias Hans: „Die enorm gestiegenen Energiepreise treffen uns alle gerade mit großer Wucht. Putins Angriffskrieg in der Ukraine wird die jetzt schon angespannte Situation noch weiter verschärfen. Die Menschen kommen an ihre Belastungsgrenze, deshalb müssen wir jetzt handeln und mit einer Preisbremse für Entlastung sorgen. Die Energiefrage darf nicht zur sozialen Frage werden. Aus unserer Sicht führt dazu kein Weg an einer kurzfristigen Senkung der Energiesteuer und Mehrwertsteuer auf Mineralölprodukte vorbei – so könnten wir sofort allen Bürgerinnen und Bürgern helfen. Ich hoffe, dass der Antrag Unterstützung findet und wir so ein deutliches Signal senden, dass wir die Sorgen der Menschen ernst nehmen und geschlossen und parteiübergreifend an einer Lösung arbeiten.“

Zudem soll im Anschluss an die von der Bundesregierung beschlossene einmalige Zahlung eines Heizkostenzuschusses in 2022 jetzt auch eine Berücksichtigung der tatsächlichen Heizkosten und von Anreizen zur Verbrauchsminderung bei der Berechnung des Wohngelds sowie von BAföG-Leistungen geprüft werden, um eine Überforderung der Leistungsbezieher durch die stark gestiegenen Energiepreise zu verhindern. Darüber hinaus soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur vorgezogenen vollständigen Abschaffung der EEG-Umlage zum 01.07.2022 sichergestellt werden, dass der Wegfall dieses Strompreisbestandteils auch an die Endkunden weitergereicht wird.

 

Quelle:
Staatskanzlei des Saarlandes
Alexander Zeyer
Regierungssprecher
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken

10.03.2022

 

 

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