Neue EU-Verordnung: Verbot für losen Glitter

Veröffentlicht am: 25. Oktober 2023|Kategorien: Recht, Top News|

Eine Verordnung der Europäischen Kommission verbietet zum Schutz der Umwelt unter anderem den Verkauf von losen Glitter.

Seit dem 17. Oktober ist im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH sowohl der Verkauf von Mikroplastik als auch von Produkten verboten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen.
Das neue Verkaufsverbot nimmt im Detail alle synthetischen Polymerpartikel, die weniger als fünf Millimeter groß, schwer abbaubar und organisch nicht löslich sind, ins Visier.

Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind vom Verkaufsverbot ausgenommen.
Die Hersteller sind allerdings dazu verpflichtet Anweisungen zu geben, wie das Produkt verwendet und entsorgt wird.

Nach HDE-Rückfrage ist der Abverkauf vor dem 17. Oktober in Verkehr gebrachter Ware möglich.
Auf die Frage, wie Ware behandelt werden muss, die zum Beispiel bereits in Asien bestellt wurde, aber noch nicht in der EU in den Verkehr gebracht wurde, gibt es allerdings noch keine Antwort.
Feststeht auf jeden Fall, dass die ersten Maßnahmen der Vorschrift, wie das Verbot von losem Glitter und Mikroperlen, seit dem Inkrafttreten der Beschränkung, gelten.
In den anderen Fällen wird das Verkaufsverbot erst nach einem längeren Übergangszeitraum in Kraft treten. Da man den Betroffenen Zeit geben möchte, sich an die neuen Vorschriften anzupassen und Alternativen zu finden.

Weitere Informationen zum Verkaufsverbot finden Sie hier.

 

Quelle:
BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren e.V.
Weinsbergstraße 190
50825 Köln

Vertretung der Europäischen Kommission
Unter den Linden 78
10117 Berlin

 

21.10.23

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