Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Jahresende verlängert

Veröffentlicht am: 5. Oktober 2022|Kategorien: Top News|

Die Bundesregierung hat am 14. September 2022 wie angekündigt die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres beschlossen.

Die Änderungsverordnung wurde am 26. September 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.

  • Bis zum 31. Dezember 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
  • Weiterhin wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet.

Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Oktober 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen.

Unverändert gilt darüber hinaus:

Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

 

Quelle:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

30.09.2022

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