Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Was Onlinehändler jetzt wissen und tun müssen
Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für alle, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen: Unternehmen müssen dann eine digitale Widerrufsfunktion auf ihrer Website anbieten, den sogenannten Widerrufsbutton.




