Teilrente 99,99 % und Arbeitsentgelt – das „Münchener Modell“
Ältere Arbeitnehmer dürfen seit 1.1.2023 eine Rente zusätzlich zum Arbeitslohn erhalten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dieser Zweifachbezug ist auch bei vorgezogenen Renten zulässig, also bei Renten, die vor

