Teilrente 99,99 % und Arbeitsentgelt – das „Münchener Modell“

2025-12-05T08:20:11+01:001. Oktober 2025|Rezensionen|

Ältere Arbeitnehmer dürfen seit 1.1.2023 eine Rente zusätzlich zum Arbeitslohn erhalten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dieser Zweifachbezug ist auch bei vorgezogenen Renten zulässig, also bei Renten, die vor