Urteil: Gewerkschaften haben nicht immer ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb
Urteil. Gewerkschaften haben ein berechtigtes Interesse Arbeitnehmer als neue Mitglieder anzuwerben. Dabei werden auch vermehrt die digitalen Möglichkeiten genutzt. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt vom 28. Januar 2025