Entzündung nach Tätowierung: Keine Lohnfortzahlung bei Komplikationen
Urteil. Tätowierungen gehören längst zum Alltag – auch im Berufsleben. Doch wer nach dem Stechen krank wird, trägt das Risiko selbst. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 22.

