Entzündung nach Tätowierung: Keine Lohnfortzahlung bei Komplikationen

2025-10-20T13:43:35+02:0020. Oktober 2025|Top News, Urteile/Rechtsprechung|

Urteil. Tätowierungen gehören längst zum Alltag – auch im Berufsleben. Doch wer nach dem Stechen krank wird, trägt das Risiko selbst. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 22.