Penny gewinnt vor OLG Köln: Werbung mit UVP-Vergleichen vorerst erlaubt
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden: Penny darf in seinen Prospekten weiterhin Preise mit durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) bewerben. Das Urteil ist ein Etappensieg für den Handel – das letzte Wort










