Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots

2026-08-03T13:29:58+02:003. August 2026|Recht, Top News|

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet –

Geschäftsreiserecht: Vertragsrecht | Arbeitsrecht | Reiserecht | Steuerrecht | Compliance

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