Beschäftigung schwerbehinderter Menschen: Meldung bis 31. März 2026 erforderlich
Meldung. Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen der Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 melden, wie viele schwerbehinderte Menschen sie im Jahr 2025 beschäftigt haben. Die Frist ist







