Goebel: Optimierte Vollstreckung

Veröffentlicht am: 7. November 2024|Kategorien: Rezensionen|

mit den Formularen nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)

Produktbeschreibung

Jetzt wird es ernst: Die Formulare der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) werden verbindlich und neue Formulare dürfen eingesetzt werden

Ende 2022 hat das Bundesministerium der Justiz der Abschaffung der bisherigen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und der alten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und der zusammenführenden, ergänzenden und weiterentwickelten neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV), die acht neue Formulare einführt, zugestimmt. Hat die 1. Änderungsverordnung den Zeitpunkt der Verbindlichkeit vom 1.12.2023 auf den 1.9.2024 verschoben, bringt die 2. Änderungsverordnung ab dem 1.9.2024 optional veränderte Formulare.

Können, sollen und müssen …

Mit Ablauf des 31.8.2024 dürfen die alten Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015 nicht mehr eingesetzt werden. Verbindlich sind dann die aktuellen Formulare nach der ZVFV 2022, die bis zum 30.9.2025 gültig sind. Zeitgleich dürfen ab dem 1.9.2024 die neuen Formulare der 2. Änderungsverordnung zur ZVFV eingesetzt werden, die zum 1.10.2025 verbindlich werden.

Formularbuch

Buch. Hardcover

  1. Auflage. 2024

270 S.

Deutscher Anwaltverlag. ISBN 978-3-8240-1748-5, Preis 54,00 €

(Text: VERLAG C.H.BECK oHG/hv/mh; Foto: VERLAG C.H.BECK oHG)

Positive Bilanz nach Veranstaltungen in der Landeshauptstadt am ersten Adventswochenende – OB Conradt: „Veranstaltungen wie diese sind wichtig für Saarbrücken“

5. Dezember 2024|

Nach oben