Pflichtangabe: Der günstigste Preis der letzten 30 Tage muss klar erkennbar sein

Veröffentlicht am: 27. Oktober 2025|Kategorien: Urteile/Rechtsprechung|

Urteil. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Rabattwerbung nur dann zulässig ist, wenn der günstigste Preis der letzten 30 Tage deutlich und leicht erkennbar angegeben wird.

Hintergrund des Falls

Ein Discounter hatte ein Kaffeeprodukt zu einem aktuellen Preis von 4,44 € angeboten. Gleichzeitig wurde mit einer Preisermäßigung von -36 % sowie einem Vergleichspreis von 6,99 € geworben. Neben dem höheren Preis befand sich eine hochgestellte „1“, die erst am Seitenende in kleiner Schriftgröße erklärt wurde: „Bisheriger 30-Tage-Bestpreis, außer: [beworbenes Kaffeeprodukt] 4,44“.

Tatsächlich lag der Preis für das Produkt in der Vorwoche bei 6,99 € und in der Woche davor bei 4,44 €.

Klage der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale sah hierin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und klagte gegen den Discounter. Ihrer Ansicht nach war die Darstellung des günstigsten 30-Tage-Preises nicht korrekt und für Verbraucher nicht klar erkennbar.

Entscheidung des BGH

Der BGH folgte der Argumentation der Wettbewerbszentrale und stellte einen Wettbewerbsverstoß fest (Urteil vom 09.10.2025, Az. I ZR 183/24 – Jacobs Krönung).

  • Händler sind verpflichtet, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung anzugeben.
  • Diese Pflichtangabe muss klar, unmissverständlich und gut lesbar erfolgen.
  • Eine versteckte oder schwer verständliche Darstellung genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Konsequenz

Da der Discounter die Preisangabe nicht deutlich genug gemacht hatte, wurde den Verbrauchern eine wesentliche Information vorenthalten. Dies stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften des UWG (§§ 5a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 5b Abs. 4) dar.

(Zur Referenzpreisangabe, vgl. EuGH, Urteil v. 26.09.2024, Rs. C‑330/23, Infobrief – Wettbewerb im Blick Nr. 39-40/2024 >>.)

Quellen:
Verfahren der Wettbewerbszentrale
Pressemitteilung v. 09.10.2025 >>
News der Wettbewerbszentrale vom 09.10.2025 >>

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