Papiertüten, Geschenkverpackungen & Co. – die neuen Verpackungsregelungen

Veröffentlicht am: 15. Juni 2022|Kategorien: Gesetzesänderungen, Recht, Überregional|

Am 1. Juli 2022 tritt für Einzelhandelsunternehmer eine weitere Pflicht beim Thema Verpackungen in Kraft.

Was der Handel tun muss, erklärt in unserem Gastbeitrag, Franziska Köster, BTWE-Umweltexpertin.

Wann muss sich ein Händler wegen Verpackungen bei einem Dualen System anmelden?

Sobald er Serviceverpackungen wie Papiertüten, Geschenkverpackungen & Co. an seine Kunden abgibt, muss er diese bei einem Dualen System lizensieren. Wenn der Lieferant der Verpackungsmaterialien diese schon lizensiert hat, muss er allerdings nicht noch einmal lizensieren. Das sollte er sich aber von diesem zusichern lassen. Die Lizensierung kostet in der Regel einen Aufschlag beim Einkauf, spart dem Händler aber Bürokratie.

Was ist im Onlinehandel?

Immer wenn der Händler Verpackungen für den Versand an den Endverbraucher einsetzt und natürlich auch, wenn er Ware selber in Deutschland herstellt, verpackt und an den Verbraucher weiterverkauft, muss er diese lizensieren.

Was muss der betroffene Händler tun?

Er muss sich bei der Zentralen Stelle im Register LUCID unter www.verpackungsregister.org registrieren. Außerdem muss er sich an einem Dualen System beteiligen, dort und bei der Zentralen Stelle seine Verpackungsmengen melden. Damit übernimmt er für „seine Verpackungen“ die entstehenden Entsorgungskosten.

Was ändert sich ab Juli 2022?

Ab 1. Juli 2022 muss sich jeder Händler, der Verpackungen in Verkehr bringt, bei der Zentralen Stelle registrieren. Das ist dann unabhängig davon, ob der Vorlieferanten für die Mengen bereits bei einem Dualen System bezahlt hat. In diesem Fall kann er aber im Registrierungsprozess einen „Haken“ setzen und damit bestätigen, dass er nur vorlizensierte Verpackungen in Verkehr bringt.

 

Quelle:

BTWE
Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

 

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