Elektronisches Bundesgesetzblatt: Gesetze und Verordnungen des Bundes werden künftig ausschließlich online verkündet

Veröffentlicht am: 22. Februar 2023|Kategorien: Politik, Top News|

Anfang Januar 2023 wurde das Bundesgesetzblatt elektronisch auf der Internetseite: www.recht.bund.de. veröffentlicht.

Hintergrund ist der, dass Gesetze und Verordnungen des Bundes künftig ausschließlich online verkündet werden sollen!

Das gedruckte Bundesgesetzblatt wird es also nicht mehr geben. Der Schritt weg vom Gedruckten hin zum Elektronischen stellt dabei für Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann auch einen wichtigen Schritt hin zum digitalen Rechtsstaat dar.

„[..] Künftig steht den Bürgerinnen und Bürgern das Bundesgesetzblatt in seiner amtlichen Fassung online zur Verfügung und sie können es ohne Einschränkungen speichern und verwenden. Das schafft Transparenz und spart gleichzeitig Ressourcen. Wir werden auch im neuen Jahr konsequent weiter daran bleiben, die Potenziale der Digitalisierung für unseren Rechststaat zu nutzen“, teilt Buschmann mit.

Auch wenn es manchmal schwer ist sich von Altem zu trennen, so bietet die amtliche elektronische Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts gegenüber der papiergebundenen Ausgabe doch einige Vorteile:

  • Der Ausgabeprozess wird beschleunigt
  • Der Zugang zu den amtlichen Inhalten ist besser
  • Ressourcen werden gespart

Für die, die die Neuerung nicht nutzen möchten, gibt es die Möglichkeit die gedruckte amtliche Fassung gegen Entgelt zu beziehen oder in Bibliotheken einsehen zu können.

Auf der neuen Verkündungsplattform kann das digitale Bundesgesetzblatt gelesen, heruntergeladen, gedruckt und über einen Link geteilt werden. Mit der durch verschiedene Filter eingrenzbaren Recherchefunktion können außerdem alle veröffentlichten Verkündungen und Bekanntmachungen ab dem Jahr 2023 durchsucht werden.

Alle, die nichts verpassen wollen, können nebenbei auch einen Newsletter abonnieren, der regelmäßig über die neusten Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt informiert.

Weitere Informationen finden sie hier.

 

Quelle:

Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

 

21.02.23

Nach oben