Koblenz lehnt Erweiterungspläne des FOC Montabaur ab

Veröffentlicht am: 20. März 2023|Kategorien: HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Top News|

Die Fashion Outlet Grundbesitz GmbH & Co. KG hat sich zum Ziel gesetzt die Verkaufsfläche des FOC um mehr als das Doppelte zu erweitern. Sie soll von derzeit 10.000 auf 21.800 Quadratmeter anwachsen.

Im Umland stößt das Vorhaben auf heftige Kritik. Auch Koblenz ist von dem Anliegen nicht begeistert. In einer Stellungnahme äußerte die Stadt anhand von drei wesentlichen Punkten ihre Kritik.

Koblenz bezieht sich innerhalb ihrer Stellungnahme unter anderem auf Aspekte des LEP.
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. Der LEP legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung. 

 

Städtebauliches Integrationsgebot:

Gemäß Ziel 58 des LEP ist die Ansiedlung und Erweiterung von großflächigen Einzelhandelbetrieben mit innenstadtrelevanten Sortimenten nur in städtebaulich integrierten Bereichen, das heißt in Innenstädten und Stadt-sowie Stadtteilzentren, zulässig.

Hinsichtlich dessen weist Koblenz daraufhin, dass der Standort der geplanten Erweiterung nicht städtebaulich integriert ist. Er gehört nämlich weder zur Innenstadt noch zu einem Stadt- oder Stadtteilzentrum. Es handelt sich hier um eine periphere Lage. Eine städtebauliche Zugehörigkeit zur Innenstadt Montabaur ist nicht zu erkennen.

 

Nichtbeeinträchtigungsgebot:

Durch die Ansiedlung und Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben dürfen weder die Versorgungsfunktion der städtebaulich integrierten Bereiche der Standortgemeinde noch die der Versorgungsbereiche benachbarter zentraler Orte wesentlich beeinträchtigt werden.

Bezüglich der Beeinträchtigung der Funktion der zentralen Versorgungsbereiche verweist die Stadt auf den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes 2022 für Montabaur. Dort wurde beschrieben, dass in den Sortimenten Bekleidung und Schuhe ein Umsatzrückgang von knapp einem Drittel festgestellt wurde. Mehrere Bekleidungsgeschäfte haben Insolvenz angemeldet. Weitere Insolvenzen werden im Einzelhandelskonzept vorausgesagt.
Bezüglich der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Einzelhandels in der Innenstadt Koblenz teilt die Stadt mit, dass in den Antragsunterlagen in den Sortimenten Bekleidung, Schuhe und Sport bereits ein Rückgang der Verkaufsflächen um rund 10 Prozent angegeben wird.

 

Kongruenzgebot:

Gemäß Grundsatz 40 des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe nach Umfang und Zweckbestimmung der zentralörtlichen Gliederung entsprechen und der zu sichernden Versorgung der Bevölkerung Rechnung tragen.

Die Regionalplanung bildet die teilraumbezogene, regionale Stufe der Landesplanung. Hauptinstrument der Regionalplanung ist der regionale Raumordnungsplan. Hierin werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene konkretisiert und ergänzt.

Gegen Ende verweist auch hier Koblenz auf den Entwurf des Einzelhandelskonzepts für Montabaur 2022. Dort wird festgestellt, dass die Stadt Montabaur in den Segmenten Bekleidung/Wäsche, Schuhe/Lederwaren und Sportartikel eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von rd. 565% besitzt, welche als „klares Indiz für eine weit über das eigene Stadtgebiert hinausgehende Kundenansprache“ gedeutet wird. Begründet wird es mit der „überregionalen Bedeutung“ des FOC Montabaur und seiner „Vielzahl an Anbietern aus diesen Segmenten“.
Bei diesen Zahlen wurde die geplante Erweiterung des FOC nicht berücksichtigt. Somit wird das Kongruenzgebot bereits jetzt schon missachtet.

 

Quellen (Text und Definitionen):

Stadt Koblenz
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf

Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Schillerplatz 3 – 5
55116 Mainz

 

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