Corona-Regeln: Was gilt denn überhaupt noch in Rheinland-Pfalz?

Veröffentlicht am: 22. Februar 2023|Kategorien: HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Top News|

Corona rückt immer mehr aus dem Mittelpunkt. Was einmal den Alltag der Menschen stark beeinflusst hat, macht nun langsam aber sicher Platz für Normalität.

Die Zahl der Vorschriften nimmt ab und lässt viele Bürger wieder aufatmen.

Da es zurzeit immer mehr zu Lockerungen kommt, kann man leicht den Überblick verlieren. Damit das Ihnen nicht passiert, hier ein kleiner Überblick darüber was überhaupt noch in Rheinland-Pfalz gilt:

  • Maskenpflicht

Wer sich eine Auszeit gönnen und in Urlaub fahren will, kann die Maske seelenruhig Zuhause lassen. Weder in Bussen, Bahnen noch im Flugzeug muss eine getragen werden. Aktuell wird sie nur in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen gefordert. Mitarbeiter und Besucher müssen hier auch weiterhin eine FFP2-maske tragen. Was Pflegeheime angeht so wird, laut Bundesgesundheitsministerium die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner am 1. März 2023 wegfallen. Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie für Patienten in Arztpraxen gelte die Maskenpflicht aber weiterhin bis zum 7. April.

  • Testpflicht

Generell gilt eigentlich, dass es bis zum 1. März 2023 in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Personal und Besucher gibt.
Aber: In Rheinland-Pfalz fällt diese weg, wenn man ohne Symptome ist und nachweisen kann, dass man geimpft oder genesen ist. In Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Diensten und Unternehmen und Werkstätten für behinderte Menschen gilt zurzeit immer noch die Testpflicht. Justizvollzugsanstalten dürfen selber entscheiden, ob sie für Beschäftigte und (externe) Besucher eine Testpflicht anordnen.

  • Was gilt bei einer Infektion?

Alle, die sich mit dem Virus angesteckt haben, müssen in der Öffentlichkeit für fünf Tage eine Maske tragen. Seit dem 26. November 2022 gilt in Rheinland-Pfalz keine Isolationspflicht mehr.

Zum Schluss noch eine kleine Information an alle, die eine Reise nach China geplant haben oder es noch tun wollen:

China gilt seit dem 9. Januar 2023 laut RKI als „Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“. Reisende aus China müssen daher vor dem Abflug nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorlegen. Der Antigenschnelltest darf dabei maximal 48 Stunden alt sein. Kontrolliert wird von den Fluggesellschaften. Außerdem sollen Reisende nach der Landung stichprobenartig getestet werden.

 

Quelle:

Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart

 

22.02.23

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