Änderungen ab Januar 2024 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

Veröffentlicht am: 2. Januar 2024|Kategorien: Fakten, HVMITTE, HVSUEW, Instagram, Top News, Twitter|

Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,41 Euro angehoben. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf Minijobs.

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Aktuell liegt er bei 12 Euro pro Stunde.

Durch diese Änderung steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber.
„Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze,” erklärt die Minijob-Zentrale.

Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich dementsprechend auf 6.456 Euro.

Für alle Minijobber ist dies zwar eine gute Nachricht, kann allerdings bei einigen durchaus auch einige Fragen aufwerfen.
Hier daher ein kleiner Überblick darüber, welche Auswirkungen der neue Mindestlohn auf den Minijob hat:

  • Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?
    An der maximalen Arbeitszeit im Minijob ändert sich ab dem 1. Januar 2024 nichts. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobber auch weiterhin ca. 43 Stunden im Monat arbeiten.
  • Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?
    Minijobber können in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mehr als 538 Euro verdienen.
    Jedoch darf der Gesamtverdienst im Jahr 2024 nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro liegen und der monatliche Verdienst im Durchschnitt nicht höher als 538 Euro sein.
    In bis zu zwei Kalendermonaten dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten – auch, wenn sie dadurch die geplante Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Hierbei muss es sich allerdings um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, beispielsweise wegen einer Krankheitsvertretung.
    Der Verdienst darf in diesen Monaten aber insgesamt das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – nicht übersteigen.
  • Müssen Arbeitgeber die Arbeitsverträge für Minijobber anpassen?
    Eine Anpassung muss erfolgen, wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Stundenlohn des Minijobbers durch die Erhöhung des Mindestlohns im Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber anzupassen.
  • Kann auch ein niedriger Stundenlohn als der Mindestlohn vereinbart werden?
    Nein, Arbeitgeber und Minijobber dürfen keinen niedrigeren Lohn vereinbaren. In Deutschland gilt für alle Beschäftigten über 18 Jahren als Lohnuntergrenze der gesetzliche Mindestlohn.
  • Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs in Privathaushalten?
    Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer in Deutschland und ist somit auch Minijobbern in Privathaushalten zu zahlen. 

 

Quelle:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum

 

02.12.23

Nach oben