Tarifabschluss in der Pfalz: Groß- und Außenhandel übernimmt bayerisches Ergebnis

Der GAD Pfalz und ver.di haben sich am 31. Juli 2026 auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Die Entgelte steigen in zwei Stufen, die Laufzeit beträgt 24 Monate. Bis Mitte August läuft noch eine Erklärungsfrist.
Einigung nach drei Monaten ohne Tarifvertrag
Der Verband Groß- und Außenhandel, Verlage und Dienstleistungen Pfalz e. V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben ihre Tarifverhandlungen abgeschlossen. Beide Seiten übernehmen das Ergebnis aus Bayern, das dort Ende Juli als Pilotabschluss zustande kam. Zuvor hatte bereits das Tarifgebiet Rheinland-Rheinhessen nachgezogen.
Vorausgegangen waren mehrere Verhandlungsrunden seit Mai und Streikaktionen von ver.di. Der ursprüngliche Termin für die Pfalz wurde vorgezogen, nachdem der Pilotabschluss vorlag.
Was vereinbart wurde
- Laufzeit von 24 Monaten, vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2028
- für Mai, Juni und Juli 2026 gelten die bisherigen Tarifsätze weiter
- ab 1. August 2026 steigen Löhne und Gehälter um 2,9 Prozent
- ab 1. Mai 2027 folgen weitere 2,1 Prozent
- die Ausbildungsvergütungen bleiben bis Ende August 2026 unverändert
- ab 1. September 2026 steigen sie um 40,00 Euro, ab 1. September 2027 um weitere 30,00 Euro
Kündbar ist der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, erstmals zum 30. April 2028.
Maßregelungsverbot für die Streikphase
Zusammen mit der Tarifvereinbarung wurde ein Maßregelungsverbot unterzeichnet. Es gilt für die Streikaktionen zwischen dem 1. Mai und dem 31. Juli 2026. Beschäftigte dürfen daraus keine Nachteile erleiden. Schadensersatzansprüche gegen Arbeitnehmer sind zurückzunehmen, sofern keine Straftaten vorliegen. Bei Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung zählen Streiktage wie gearbeitete Tage, ebenso bei Leistungen, die von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängen. Jahresanwesenheitsprämien sind ausgenommen.
Im Gegenzug stellt ver.di die Streikmaßnahmen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen ein. Ergänzungstarifverträge mit einzelnen Mitgliedsbetrieben sind während der Laufzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgeberverbandes möglich.
Was Betriebe jetzt tun sollten
Die erste Erhöhungsstufe wirkt zum 1. August 2026, also im laufenden Abrechnungsmonat. Die Entgeltabrechnung sollte entsprechend vorbereitet werden, sobald die neuen Tabellenwerte für alle Gehalts- und Lohngruppen vorliegen.
Endgültig ist der Abschluss allerdings noch nicht. Bis zum 14. August 2026, 12:00 Uhr, kann ihn jede Tarifvertragspartei widerrufen. Erst danach steht fest, dass es bei den vereinbarten Zahlen bleibt.
(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: AdobeStock_367531938)







