Mindestlohngesetz – Basiskommentar zum MiLoG

Veröffentlicht am: 1. Dezember 2021|Kategorien: Rezensionen|

Seit Januar 2021 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,50 Euro. Er stieg auf 9,60 Euro im Juli 2021, auf 9,82 Euro im Januar 2022 und wird im Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen.

Neben diesem allgemeinen Mindestlohn, der für ganz Deutschland in allen Branchen gilt, gibt es spezielle Branchen-Mindestlöhne – zum Beispiel für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, die Gebäudereinigung, die Pflegebranche und die Leiharbeit, die oberhalb des allgemeinen Mindestlohns liegen.

Der Kommentar erläutert das Zusammenwirken von Mindestlohngesetz (MiLoG) und Branchen-Mindestlöhnen anschaulich und abgestellt auf die Bedürfnisse der Praxis.

Das Thema »Corona/Covid-19-Pandemie und Mindestlohn« wird in einem eigenen Abschnitt (§ 1 MiLoG Rn. 133) zusammenfassend erörtert.

Schwerpunkte der Kommentierung sind:

  • Für wen gilt der allgemeine Mindestlohn?
  • Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn?
  • Welche Arbeitszeiten sind zu vergüten?
  • Was ist mit Fahrten zu außerbetrieblichen Arbeitsstellen, Fahrten zu Kunden, Lenk-, Lade-, Stand-, Wartezeiten, Reisezeiten, Wasch- und Umkleidezeiten?
  • Was ist mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?
  • Können Zuschläge, Prämien und Zulagen auf den Mindestlohn angerechnet werden?
  • Können die Arbeitnehmer auf den Mindestlohn verzichten?
  • Wie wird der Mindestlohn kontrolliert und durchgesetzt?
  • Für wen gelten die Branchen-Mindestlöhne – Was ist hier zubeachten?

In der Neuauflage werden zudem die Entwicklungen des Mindestlohns in der Praxis und die aktuelle Rechtsprechung umfassend dargestellt.

 

Bund-Verlag GmbH
5., aktualisierte Auflage 2021,kartoniert, 39,90 EUR
ISBN 978-3-7663-7081-5

 

V.i.S.d.P.: Quelle & Foto: Mindestlohngesetz Bund-Verlag

 

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